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150 Jahre Genfer Konvention

DRK Vorsitzender Kurt Bickel anlässlich:

,,150 Jahre Genfer Konvention"

 

 

Einstieg in das humanitäre Völkerrecht

 

Karlsruhe, den 19. August 2014

 

Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Nach dem Jubiläumsjahr 2013, in dem das Deutsche Rote Kreuz unter Besinnung auf Großherzogin Luise von Baden sein150-jähriges Jubiläum feierte, besteht in diesen Tagen erneut Anlass, sich erneut mit großer Rotkreuzvergangenheit zu befassen: Am 22. August dieses Jahres jährte sich zum 150. Male der Abschluss der ersten Genfer Konvention. Die Genfer Konvention gilt als Einstieg in das humanitäre Völkerrecht. Wenn man so will, ist sie die Urahnin der Genfer Nachfolgeabkommen vom 12. August 1949 und ihres Zusatzprotokolls vom 8. Juni 1977 über den Schutz der Opfer „nicht internationaler Konflikte“.

 

 Da solche „nicht internationalen Konflikte“ die bewaffneten Auseinandersetzungen der letzten Jahrzehnte, gerade auch in diesem Jahr, beherrschen, ist das Zusatzprotokoll von 1977 von brennender Aktualität: Dessen Artikel 13 fordert, dass die Zivilbevölkerung nicht das Ziel von Angriffen sein darf. Artikel 14 verbietet, lebensnotwendige Versorgungseinrichtungen der Zivilbevölkerung anzugreifen oder zu zerstören und schließlich dürfen nach Artikel 17 Zivilpersonen nicht gezwungen werden, ihr eigenes Gebiet aus Gründen zu verlassen, die mit dem Konflikt im Zusammenhang stehen.

 

Dass sich aktuell die Konfliktparteien, von Nordafrika über den Nahen Osten bis in den Irak, einen Dreck um die Einhaltung dieser Genfer Abkommen scheren, denen sie sich freiwillig unterworfen haben, dass die Menschenrechte, wo es passt, wie beispielsweise in China immer wieder eingefordert und, wo es nicht passt, wie jüngst „gekreuzigt“ oder auf vielfältig grausam andere Weise zum Sterben gebracht werden, beweist einmal mehr, dass alles „papierne“ Bemühen um Menschlichkeit und Frieden umsonst ist, solange die Völkergemeinschaft brachialer Interessenpolitik nicht endlich, bevor

es zu spät ist, die rote Karte zeigt! Wann hat es seit dem Zweiten Weltkrieg um uns herum jemals so gefährlich gebrodelt?

Nichts desto trotz und weil es Baden zu besonderer Ehre gereicht: Der Staat Baden hat mit der engagierten Einflussnahme seiner Großherzogin Luise und der Unterstützung ihres Vaters, König Wilhelm von Preußen, zusammen mit Belgien, Dänemark, Frankreich, Spanien, Hessen, Italien, Niederlande, Portugal, Preußen, Schweiz und Württemberg durch den Abschluss der „Genfer Konvention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde“ einen essentiellen Schritt für mehr Menschlichkeit, zugegebenermaßen nur für Kriegszeiten, getan.

 

Was Luise in den ersten Jahren ihrer Geschichte für die Rotkreuzbewegung geleistet hat – man denke nur an die Durchsetzung der Neutralität des Roten Kreuzes mit ihrer hartnäckigen Unterstützung des damals im Gründungskomitee isolierten Henry Dunant – war bis in die letzten Jahre weitgehend vergessen. Aber auf der zentralen Gedenkfeier zum 150-jährigen Jubiläum in Stuttgart am 31. Oktober letzten Jahres im Beisein des Bundespräsidenten stand sie im Mittelpunkt des Gedenkens, angefangen von den Redebeiträgen des Präsidenten des DRK Dr. Seiters bis zur emphatisch vorgetragenen Hommage der baden-württembergischen Sozialministerin für diese große Frau.

 

Die Welt ist durch die Genfer Konvention und ihre Folgeabkommen auf den ersten Blick nicht besser geworden. Diejenigen, die über sie wachen, mögen schwache Schiedsrichter sein, aber alles wäre noch viel schlimmer gekommen, wenn es nicht die Mindeststandards für mehr Menschlichkeit in Zeiten der Unmenschlichkeit gegeben hätte. Und diesen Grundstein für mehr Menschlichkeit hat nun mal das Genfer Abkommen des Roten Kreuzes von 1864 gelegt.

 

Kurt Bickel, Kreisverbandsvorsitzender DRK Kreisverband Karlsruhe